Modul KAWM

Modul: Klimaangepasstes Waldmanagement (KAWM) In einer Zeit des Klimawandels ist es entscheidend, dass wir unseren Wäldern die bestmögliche Pflege und Entwicklung zukommen lassen. Mit einem zur Verfügung stehenden Budget von 900 Millionen Euro von 2022 bis Ende 2026 bietet das Förderprogramm für klimaangepasstes Waldmanagement eine nie dagewesene Chance, Ihren Wald fit für die Zukunft zu machen. OGF.app PRO ist Ihr professioneller Partner auf diesem Weg.

Mit der OGF.app PRO unterstützen wir Sie in der Umsetzung der Förderkriterien aus der Förderrichtlinie Klimaangepasstes Waldmanagement. Damit haben Sie viele relevante Daten bei Ihrem Wald-Audit schnell griffbereit.

Den Anfang macht die Möglichkeit der Aufnahme von Habitatbäumen und Habitatbaumanwärtern zur Erfüllung des Kriteriums 8 der Richtlinie. Auch wenn die digitale Aufnahme nicht vorgeschrieben ist, empfehlen wir die GPS-genaue Aufnahme inkl. einiger Parameter. Sie sehen auch immer, wie viel Zeit Ihnen noch bleibt, um alle Habitatbäume aufzunehmen. Sie wurden für das externe Wald-Audit ausgewählt. Kein Problem. Die OGF.app erzeugt einen umfangreichen Bericht, den Sie dem Auditor vorlegen können.

OGF.app Darstellung von Habitatbäumen

Wenn Sie einen Habitatbaum auf der Karte anklicken, wird dieser rot markiert und Sie erhalten die erfassten Habitatdetails:

  • Habitatnummer
  • Baumart
  • BHD
  • Mikrohabitat
  • Status
  • Markierung
  • Standortkoordinaten
  • Aufnahmedaten
OGF.app Habitatdetails

Wenn Sie die Standortinformationen (Dezimalgrad) kopieren und in Google Maps als Adresse eingeben, können Sie den Standort Ihrer Habitatbäume nocheinmal überprüfen.

Habitatbaumposition in Google Maps finden

Zukünftig können mit der OGF.app sämtliche Kriterien dieser Förderrichtlinie – von der Vorausverjüngung bis hin zur natürlichen Waldentwicklung – präzise erfassen und die notwendigen Nachweise einer klimaangepassten Waldbewirtschaftung führen.

Wenn Sie das Modul KAWM buchen, werden lediglich einmalige Kosten fällig. Dies beinhaltet aber auch die weiteren Funktionen dieses Moduls, die bis zum Ende des 2. Quartals 2024 erscheinen sollen.

Die Förderung kann jederzeit beantragt werden. Aus dem neuen Programm können private und kommunale Waldbesitzende einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften eine Förderung erhalten, die sich verpflichten, je nach Größe der Waldfläche 11 bzw. 12 Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements entsprechend der Förderrichtlinie über 10 bzw. 20 Jahre einzuhalten. Wer gefördert wird, muss einen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über die klimaangepasste Waldbewirtschaftung erbringen.

Wie hoch ist die Zuwendungshöhe?

Die Zuwendung wird flächenbezogen gewährt und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar. Die Höhe der Zuwendung ist u. a. abhängig von:

  • der zuwendungsfähigen Waldfläche pro Betrieb
  • der Durchführung des Kriteriums 2.2.12 der Richtlinie (natürliche Waldentwicklung)
  • bereits gewährten Förderungen Beachten Sie bitte: Im ersten Jahr wird die Zuwendung abhängig vom Bewilligungszeitpunkt anteilig gewährt.
Zuwendungshöhe für Förderprogramm KAWM (Quelle: FNR)

Förderkriterien für die KAWM Förderung sind:

  1. Vorausverjüngung ist Pflicht - Vorausverjüngung durch Voranbau bzw. Naturverjüngung mit mindestens 5-7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung/ Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand.
  2. Vorfahrt für Naturverjüngung geben - Die natürliche Verjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche ankommen.
  3. Standortheimische Baumarten verwenden - Bei künstlicher Verjüngung müssen Anbauempfehlungen der Länder eingehalten werden, dabei ist ein überwiegend standortheimischer Baumartenanteil einzuhalten.
  4. Natürliche Entwicklung auf kleinen Freiflächen zulassen - Sukzessionsstadien und Vorwäldern müssen bei kleinflächigen Störungen zugelassen werden, da sich so eine gut angepasste Folgegeneration an Bäumen entwickeln kann.
  5. Größere Baumartendiversität schaffen - Erhalt oder, falls erforderlich, Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen.
  6. Große Kahlflächen vermeiden - Kahlschläge sind tabu. Sanitärhiebe bei Kalamitäten sind möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz für mehr Artenvielfalt belassen werden.
  7. Mehr Totholz für mehr Leben - Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden; dazu zählt auch das gezielte Anlegen von Hochstümpfen.
  8. Mehr Lebensräume mit Habitatbäumen schaffen - Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, die bis zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Ausweisung der Habitatbäume: spätestens zwei Jahre nach Antragstellung.
  9. Größerer Rückegassenabstand: Begrenzung der Bodenverdichtung - Die Fahrlinien im Wald (Rückegassen) müssen bei Neuanlage mindestens 30 Meter (bei verdichtungsempfindlichen Böden sogar mindestens 40 Meter) voneinander entfernt sein.
  10. Pflanzen natürlich gesund erhalten - Verbot von Düngung und Pflanzenschutzmittel. Mit Ausnahme von Polterbehandlungen als letztes Mittel bei schwerwiegender Gefährdung der verbleibenden Bestockung bzw. bei akuter Gefahr der Entwertung des liegenden Holzes.
  11. Wasserhaushalt verbessern - Maßnahmen zur Wasserrückhaltung einschließlich des Verzichtes auf Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur bis spätestens fünf Jahre nach Antragstellung.
  12. Raum für natürliche Waldentwicklung geben - Auf 5 % der Waldfläche sollen sich die Wälder natürlich entwickeln –ein Pflichtkriterium bei einer Fläche über 100 ha und unter100 Hektar freiwillig. Die naturschutzfachlich notwendige Pflege- bzw. Erhaltungsmaßnahmen oder die Verkehrssicherung werden nicht als Nutzung gewertet.

Weitere Informationen zum Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement finden Sie unter folgende LINKS:

Die Förderrichtlinie finden Sie unter folgendem LINK

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